Datenschutzerklärung

Weißwasser, Dienstag 26.November 2019

Im vorliegenden pdf Dokument befindet sich unsere Abteilungsinterne Datenschutzerklärung in überarbeiteter Vollversion. Wenn Jemand Fragen, Anregungen, einen Fehler entdeckt und oder Sonstiges zum Thema Datenschutz hat, kann sich mittels E-Mail oder mittels Kontaktformular an uns wenden. In schriftlicher Form ist dies an die Adresse der TSG möglich. Ich gebe zu bedenken, daß ich die Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt habe, ohne jegliche juristischen Kenntnisse. Sollte etwas nicht gesetzeskonform sein, so findet die salvatorische Klausel Anwendung.

Datenschutzeinwilligungserklärung

Brüssel, Berlin, Weißwasser, Freitag 25.Mai 2018

Im unten stehenden PDF Dokument ist unsere Einwilligungserklärung zum Datenschutz enthalten. Neu seit dem 30.11.18 in ausfüllbarer Version. Bitte lest diese sorgfältig durch und füllt sie aus. Jedes Mitglied eine eigene Einwilligung. Für Minderjährige (bis 16 Jahre) unterzeichnet bitte, der die Erziehungsberechtigte. Das fertige Dokument (Seite 1) bitte bei Herr Thomas Noack abgegeben (auch über Kontaktpersonen), online ist dies mittels Scan möglich. Die Erklärung ist nur in Schriftform rechtswirksam. Die Einwilligung dient der Öffentlichkeitsarbeit unserer Abteilung. Für die Mitglieder die keinen Onlinezugang haben, wird eine Schriftversion über die Abteilungsleitung ausgegeben. Bitte informiert diejenigen darüber.

Einwilligung Datenschutz.pdf
PDF-Dokument [65.3 KB]

Wichtiger Hinweis: Es ist mir nicht möglich Personen ohne Datenschutzeinwilligungserklärung auf dieser Website zuveröffentlichen. Aus diesem Grund werden Genannte verpixelt.

Ausnahmen bei berechtigtem Interesse

Die Alternative zur Einwilligung: Dies gilt für Personenfotos genauso wie für andere Personendaten. In Betracht kommt daher eine Anfertigung und Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos und –videos aufgrund „berechtigter Interessen“ (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Das legitime Interesse des Veranstalters an einer bebilderten Berichterstattung wird man nicht ernsthaft in Frage stellen können. Wer zudem zu einer solchen Veranstaltung geht, zeigt sein Gesicht im öffentlichen Raum. Mit der Anfertigung von Fotos und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit ist kein schwerer Eingriff in Individualrechte verbunden, so daß die Interessenabwägung zugunsten des Veranstalters ausfällt. Das Widerspruchsrecht in “besonderen Situationen” Gelegentlich gibt es gute Gründe, weshalb ein Veranstaltungsgast nicht online oder in gedruckten Materialien erkannt werden möchte. Dann kann er sich auf eine „besondere Situation“ nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO berufen und eine Veröffentlichung verhindern.

Datensschutz geht alle an!

Weißwasser, Donnerstag 07.Juni 2018

Fakt ist, so wie es mal war, wird es nicht mehr funktionieren. Auf Grundlage des neuen Datenschutzgesetzes mit Wirkung vom 25.Mai 2018 müssen wir einiges ändern. In erster Linie betrifft uns die Veröffentlichung von Bildern, Videos, persönlichen Daten und Links. Zum Letzteren sei erwähnt, alle Links wurden gelöscht und in Zukunft wird kein Verlinken angeboten. Einzig und allein noch interne Links auf unserer Webseite. Videos haben bis dato kein Eingang auf unserer Seite gefunden und ich werde dies jetzt fortführen müssen, denn eine Anonymisierung von nicht gewollt aufgenommenen Personen und Gegenständen (Autos uä.) ist eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung. Kommen wir zu den Dingen die uns betreffen: persönliche Daten und Fotos. Persönliche Daten verarbeiten wir nur im geringen Maße, als da wären: Name, Alter, Geschlecht, Verein, Ort. Es hält sich also im überschaubaren Bereich. Diese Dinge sind unabdingbar zur Berichterstattung. Den größten Aufwand betreibt man schließlich mit der Veröffentlichung von Bildern. Um ein Bild mit Personen zu veröffentlichen bedarf es der schriftlichen Zustimmungserklärung von allen Personen die auf dem Bild zu sehen sind, natürlich im Vorfeld. Sprich ich als Webmaster benötige Dieses. Gibt eine Person keine Zustimmung so wird sie unkenntlich gemacht, geben mehrer Personen keine Zustimmung macht es eigentlich wenig Sinn das Foto dann zu veröffentlichen. Ein weiterer Punkt ist nicht zu verachten: Der Fotograf benötigt die selbige Erklärung zuzüglich des Hinweise der Weitergabe an Dritte (Webseite). Handelt es sich um Minderjährige so stehen die Eltern in der Pflicht. An einer Zustimmungserklärung Abteilungsintern arbeite ich und wenn es soweit ist werde ich sie als pdf Download bereit stellen.

Die Datenschutzhinweise unserer Seite sind in Arbeit! Text: Thomas Noack

 

Die Datenschutzhinweise unseres Anbieters stehen hier:

https://hosting.1und1.de/terms-gtc/terms-privacy/

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von unserem Webseitenanbieter stehen hier: https://hosting.1und1.de/terms-gtc/terms-gtc/

In den folgenden PDF Dateien stehen die europäische und die deutsche Grundverordnung:

INFO DSGVO und BDSG.pdf
PDF-Dokument [1.7 MB]
DSGVO EU.pdf
PDF-Dokument [1.0 MB]